Bestandteil des Konstruktionsprozesses der Maschinenanlage zum Zwecke der maximalen Risikoverminderung. Das Prozessergebnis ist die Spezifikation von Anforderungen zur Sicherstellung der Sicherheit in allen Phasen des Einsatzes und der Arbeit mit der Maschinenanlage.
Der Prozess der Risikobeurteilung bei den vermarkteten Maschinen ist durch NV Nr. 176/2008 Slg. über technische Anforderungen an Maschinenanlagen, Anlage Nr. 1 bedingt (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2006/42/EG über Maschinenanlagen).
- Definiert die Bestimmung der Maschinenanlage, was ihre vorgesehene Benutzung und jede begründete vorauszusehende unrichtige Benutzung umfasst.
- Bestimmt die Gefahren, die sich aus der Maschinenanlage und der damit verbundenen gefährlichen Situation ergeben können.
- Schätzt die Risiken bei Berücksichtigung der Gewichtigkeit einer möglichen Verletzung oder eines Gesundheitsschadens und die Wahrscheinlichkeit deren Entstehung ein.
- Bewertet die Risiken um zu bestimmen, ob die nötige Risikoverringerung in Übereinstimmung mit dem Ziel dieser Verordnung ist.
- Sichert die Schutzvorkehrungen zur Ausschließung der Gefahr oder Verringerung der mit dieser Gefahr verbundenen Risiken.